Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen von ITCMA.
  2. Alle Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch bei Folgeaufträgen und zukünftigen Geschäftsvorgängen sowie entgegenstehender Einkaufsbedingungen oder AGB´s. Auch durch Stillschweigen unterwirft sich ITCMA letzteren nicht.
  3. Der Kunde übernimmt als vertragswesentliche Pflicht, Daten und Programme in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, zu sichern und zu archivieren um den Wiederherstellungsaufwand möglichst gering zu halten. Der Kunde ist außerdem verpflichtet durch stetige Überprüfung mittels geeigneter Antivirenlösung, Schäden durch mögliche Computerviren oder gleichartige Programme entgegenzuwirken.
  4. Für die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen (z.B. Lizenzbestimmungen, Datensicherung, Datenschutz, etc.) o. ä. ist der Kunde ausschließlich selbst verantwortlich und haftbar. Keinesfalls kann die Zuständigkeit oder Verantwortung an ITCMA übertragen werden.
  5. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden vertrauliche Daten vor Serviceleistungen so zu sichern, dass ein Zugriff hierauf nicht möglich ist.
  6. Durch Stillschweigen oder fehlenden Widerspruch unterwirft sich ITCMA nicht irgendwelcher Bedingungen des Geschäftspartners oder Kunden, auch nicht teilweise.
  7. Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

§2 Angebote und Vertragsabschluss

  1. Angebote erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung des Geschäftspartners oder Kunden zustande.

§3 Lieferung, Leistungen und Gefahrenübergang

  1. Teillieferungen und Teilleistungen sind stets zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Jede Teillieferung/-leistung gilt als selbständige Leistung und kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
  2. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Lieferung ab Werk vereinbart. Sofern der Kunde es wünscht, wird ITCMA die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; anfallende Kosten trägt der Kunde.

§4 Preise

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
  2. Tritt ein Geschäftspartner oder Kunde von einem schriftlich vereinbarten Vertrag zurück, so zahlt dieser, sofern kein Verschulden der ITCMA vorliegt, eine Summe von 25 % des Restauftragswertes sofort nach Verkündung der Rücktrittserklärung.

§5 Zahlungen und Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Lieferungen und Dienstleistungen sind sofort nach Rechnungsstellung rein netto fällig.
  2. Rechnungsstellungen erfolgen meist zum Monatsende anhand der erbrachten Leistung und sind auch zu zahlen, wenn die Projekttätigkeit oder Dienstleistung noch nicht abgeschlossen sein sollte.
  3. Soweit nichts schriftlich vereinbart wurde, werden Abzüge für Rabatte, Skonto oder ähnliches nicht anerkannt.
  4. ITCMA behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
  5. Ist der Kunde mit Zahlungen aus laufenden Verträgen drei Monate oder länger im Verzug, so werden alle Zahlungen zum nächst möglichen Kündigungstermin des Vertrages sofort und in einer Summe fällig.

§6 Gewährleistung und Haftung

  1. Die Gewährleistungsfrist für gewerbliche Kunden beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. 
  2. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. ITCMA haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet ITCMA nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. 
  3. ITCMA haftet nicht für den Verlust von Daten oder Programmen. 
  4. Sofern ITCMA fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht von ITCMA für Sach- oder Personenschäden auf max. 5.000,00 € pro Schaden (nicht pro System oder pro Tag) beschränkt. 
  5. Die Komplexität der Integration von IT Systemen und deren Auswirkungen auf das Betriebsumfeld des Kunden macht es unmöglich, die Höhe eines von ITCMA zu vertretenden Vermögensschadens zu bestimmen. Es wird daher ausdrücklich eine max. Haftung von 5.000,00 € pro Schaden (nicht pro System oder pro Tag) vereinbart. Eine höhere Haftung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung möglich. 
  6. Die vorstehenden Regelungen gelten analog auch hinsichtlich von ITCMA erbrachten Werks- und Dienstleitungen sowie bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter oder Beauftragten von ITCMA. 

§7 Datenschutz und Geheimhaltung

  1. ITCMA verpflichtet sich, Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten und die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten.

§8 Erfüllungsort Gerichtsstand

  1. Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit eines Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, ist der Gerichtsstand Aschaffenburg  zuständig.
  2. Die Rechtsbeziehung zwischen der ITCMA und dem Kunden unterliegen unter Ausschluss etwaiger, anderer nationalen Rechte allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

Stand: 21.09.2012